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der Homepage der Graf Heinrich IV. von Sayn *1539 - 1606Graf zu Sayn und Herr zu Homburgk, Moncklar und Mentzburg Teil IVDie Krise für Graf Heinrich IV. in seinen letzten LebensjahrenVon Dieter Kittlauß
Das Problem der Erbfolge Heinrich muss eine geradezu panische Angst vor dem reformatorisch - calvinischen Glauben gehabt haben, mehr als vor einer Renaissance des Katholizismus (Anm.: 3). Als sich die Nachbargrafschaften (z.B. Nassau - Dillburg, Wied und Sayn - Wittgenstein) dem Kalvinismus anschlossen, löste Heinrich umgehend mehrere Grenzgemeinden aus deren Einflussgebiet und gründete neue Pfarreien, die allein der lutherischen Ordnung verpflichtet waren.(Anm.: 4) Heinrich war ein so überzeugter Lutheraner, dass für ihn die "Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern", wie man damals sagte, nur in der lutherischen Ordnung denkbar war. Ein Beispiel ist auch die Übertragung des Patronatsrechtes der Pfarrei Engers an Kurtrier. Wilhelm Arn. Günther beschreibt diesen Vorgang so: "Am 21. Juni 1588 codierte Heinrich, Grave zu Sain, dem Erzbischoffen Johann zu Trier das ius praesentandi et patronatus(Anm.: 4b) der Pfarreien oder Patronats zu Engers und derselben Zugehoer vor 1000 Goldgulden, machte aber dieweil den Vorbehalt, dieweil in der Kirchen Bedendorf (gemeint ist hier die Kirchengemeinde) die Religion der Augsp. Confession in üblichem Prauch herbracht ist, jederzeit einen lutherischen Pfarrherrn dahin zu verordnen."(Anm.: 5) Aber Heinrich konnte die Ehe zwischen seiner Nichte und Graf Wilhelm nicht verhindern und er wusste, dass sein Schwiegersohn als Sayner Landesherr alles tun würde, um die lutherische Ordnung durch die reformierte zu ersetzen. 1591 fand die Heirat zwischen Anna Elisabeth und dem reformierten Grafen Wilhelm aus dem Hause Wittgenstein statt. Im Ehekontrakt wurde Anna Elisabeth das Erblehen zugesprochen, falls Graf Heinrich ohne eigenen Erben stirbt, wie es das geltende Gesetz vorsah. Heinrich versuchte dennoch panisch - hektisch - irrational, die lutherische Ordnung für die Zeit nach seinem Tod zu sichern - daran gibt es keinen Zweifel (Anm.: 6). 1592 schrieb Graf Heinrich vorsorglich sein Testament. Darin wird Graf Wilhelm die Erbfolge übertragen und diese soll auch später bei den männlichen Nachkommen der Familie bleiben. Ausdrücklich verpflichtet Graf Heinrich seine Nachfolger unter Androhung des Erbverlustes auf "unser Christl. Religion", womit er eindeutig die lutherische Kirchenordnung nach dem Augsburger Bekenntnis meinte; sein letzter Wille soll in allem unverbrüchlich gehalten werden. Heinrich will an seinem Willen keine offenen Fragen lassen. Wie wenig Glück Graf Heinrich mit seiner Familie hatte, zeigt ein Passus in seinem Testament, in dem er mit Dorothea Caterina, der Tochter seines Bruders Adolf abrechnete. Ohne eine sonst übliche Verklausulierung warf er seiner Nichte vor, sie habe ihm und der ganzen Grafschaft Schimpf, Verdruss und Leid zugefügt und ihr Ehemann, der Graf von Sulz, habe ihn zu einer Heiratsmitgift in unangemessener Höhe genötigt. Und in demselben Satz erinnerte Heinrich an die maßlose Schuldenpolitik ihres Vaters, die die Grafschaft noch heute belaste. Man spürt den Widerwillen Heinrichs, dass er seiner Nichte nun auch noch ein finanzielles Vermächtnis widmen musste. Doch zurück zur Erbfolge. Es gab noch eine zweite Front gegen den Grafen und das waren die Ansprüche von Kurtrier. Graf Heinrich hatte aus seiner Zeit als Domdechant des Kölner Kurstaates genaue Kenntnisse über die Politik der Geistlichen Kurstaaten. Er wusste, dass das Kurfürstentum Trier nach seinem Tod (Anm.: 7) aufgrund seiner Lehnsrechte Ansprüche an das Sayner Stammland stellen würde. Es war auch nicht auszuschließen, dass Kurtrier noch weitere Ansprüche stellen würde, da es üblich war, jede Art von Machtvakuum zum eigenen Vorteil auszunutzen. 1468 hatte sich der Sayner Graf Gerhard unter den Schutz des Trierer Erzbischofs Johann gestellt. Kurtrier verstand diese Bindung als Lehensverhältnis und fertigte darüber eine Urkunde aus (Anm.: 8) Außerdem hatte Kurtrier über die Abtei Maria Laach Besitzrechte in Bendorf. Dennoch ließ sich Graf Heinrich mit seinem "Erzfeind" Kurtrier ein, vielleicht um diesen ruhig zu stellen. Ein drittes großes Problem war die hohe Verschuldung der Grafschaft. Heinrich musste befürchten, dass ihm wegen altersmäßiger Unfähigkeit die Regierungsgewalt aus der Hand genommen wurde. Denn sowohl militärisch wie auch nach der Rechtslage hatten die drei Lehensherren (die Kurfürsten der Pfalz, von Kurtrier und Kurköln) die Macht dazu. Aus dieser Angst heraus verkaufte Heinrich wichtige Teile der Grafschaft. (Anm.: 9). Aus den Quellen wissen wir: Doch zwischenzeitlich war es bereits zum Konflikt mit dem Pfälzer Kurfürsten gekommen. Der Konflikt mit dem Pfälzer Kurfürsten:
Es ist nicht Ziel dieses Beitrages, die vielfach verflochtenen und zum Teil auch umstrittenen Abhängigkeiten im Einzelnen darzustellen.(Anm.: 16) Es war wohl unbestritten, dass Teile der Sayner Grafschaft, entgegen der Lehnsübergabe der Grafschaft Sayn durch die Sayner Grafen Eberhard und Heinrich im Jahre 1152 an das Erzbistum Trier, schon im 14. Jahrhundert unter dem Einfluss der Pfalzgrafschaft - später Kurpfalz - gerieten.(Anm.: 17) Friedrich III. ( 1515 - 1576) mit dem Beinamen der Fromme, war 1559 Pfälzer Kurfürst geworden, damit einer der mächtigsten Fürsten im Deutschen Reich. Frühzeitig neigte er zum calvinischen Protestantismus und unterstützte deshalb in Frankreich die calvinischen Hugenotten. Durch die calvinistischen Theologen Heinrich Bullinger und Zacharias Ursinus ließ er einen Katechismus für den Calvinischen Protestantismus erarbeiten. 1563 wurde dieser unter dem Titel "Catechismus oder christlicher Undericht, wie der in Kirchen und Schulen der Churfürstlichen Pfaltz getrieben wird" herausgegeben. 1566 bekennt sich Kurfürst Friedrich auf dem Augsburger Reichstag zum Calvinismus. Der Reformator Jean Calvin (1509-1564) war von Frankreich nach Genf geflüchtet und konnte hier seine Reformvorstellungen in die Wirklichkeit umsetzen. Im Gegensatz zu Luthers Vorstellung vom gütigen und gnädigen Gott meinte Calvin, dass das Schicksal jedes Menschen durch Gottes unergründlichen Ratschluss zur Verdammnis oder ewigen Seligkeit vorherbestimmt ist (Prädestinationlehre). Nicht jeder Gläubige sei für die ewige Seligkeit auserwählt. Nur wer ein strebsames und pflichterfülltes, streng auf Gott ausgerichtetes Leben führe, könne hoffen, zu den Auserwählten zu gehören. Calvins Gottesstaat war demokratisch organisiert: Ein Kollegium aus Geistlichen und Laienältesten leitete die Kirchengemeinde, die auch Pastoren und Prediger wählte. Im Gegensatz zu Luther verpflichtete Calvin seine Anhänger nicht zu unbedingten Gehorsam gegenüber der weltlichen Obrigkeit, sondern forderte sogar aktiven Widerstand, falls die Staatsgewalt die Gebote Gottes missachten und damit die Gläubigen in Gewissenszwang bringen sollte. Durch Kurfürst Friedrich III. wurde der Calvinismus in Deutschland nicht nur verbreitet, sondern erhielt auch seine politische Umsetzung. Friedrich machte aus der Kurpfalz eine einzige Calvinistische Gemeinde und so zu einem christlichen Polizeistaat, in der die Bevölkerung nach strengen Regeln zu leben hatte. Beispielsweise musste für das Fluchen Strafe gezahlt werden. Da die strafende Obrigkeit nicht allgegenwärtig sein konnte, wurde von Wirtshausgästen erwartet, daß sie die Fluchgelder von sich aus zahlten. Die Wirte waren jeweils dafür verantwortlich, daß die Fluchgeldbüchsen ihren Zweck erfüllten. Des weiteren wurde unter Friedrich III. das biblische Gebot "Du sollst dir kein Bildnis machen" sehr streng ausgelegt. Es kam daher in den Kirchen des Landes zu einem Bildersturm, der die diesbezüglichen Aktivitäten der Lutheraner weit übertraf: Heiligenfiguren und alles Andere, was Glaubenswahrheiten bildlich darstellte, wurde aus den Kirchen entfernt.
Auf der anderen Seite wurde Friedrich ein Förderer von Wissenschaft, Kunst und Kultur. Sein Hauptinstrument zur Verbreitung der kalvinistischen Lehre wurde die Universität. Heidelberg wurde zu einem zweiten Wittenberg und verstand sich als Keimzelle für die die calvinistische Erneuerung der Kirche. In großen Zahlen strömten kalvinistisch orientierte Studenten aus ganz Deutschland nach Heidelberg, so daß sich die Universität zu dieser Zeit erstaunlich schnell vergrößern konnte. Der "Heidelberger Katechismus" wurde zu den weltweit meistgedruckten Büchern der damaligen Zeit.(Anm.: 18) Die Wittgensteiner als kurfürstliche Beamte,
naturgemäß auch Calvinisten, bekamen die volle Unterstützung
des Kurfürsten, um ihre Nachfolgerechte für die Grafschaft Sayn zu
sichern. Bot sich doch hier die Möglichkeit zu einer weiteren
Calvinistischen Ausbreitung. "Anno 1594. 27. Mart. belehnete der Chur=Fürst zu Pfalz seinen Groß=Hofmeister, Graf Ludwig zu Wittgenstein, würcklich, doch nur eventualiter, auf den Fall, da Graf Heinrich zu Sayn keine lehens=fähige Leibs=Mann=Lehens=Erben nach sich im Leben verlassen würde, mit der Grafschaft Sayn."(Anm.: 19) Graf Ludwig schaffte sogleich Fakten, nachdem der Pfälzer Kurfürst seine Rechte offiziell bestätigt hatte. Er verfasste schon wenig später, am 18. Juli 1594, eine Urkunde, in der er die Rechte seiner Familie und seines Sohnes detailliert niederlegte und übersandte diese an Graf Heinrich und nach Kurtrier.(Anm.: 20) Kurtrier reagiert umgehend. Am 4. Februar 1595 ließ der Trierer Kurfürst Johann an den Wittgensteiner Grafen Ludwig einen Brief schreiben, in dem er vorsorglich auf seine Rechte auf Sayn verweist, insbesondere auch das Recht der Religionsbestimmung: "Darauf und mit solchem Vorbehalt, ist zum ersten bethädingt und verabschiedet, dass zu Zeit, wann Ihre Gn(aden) oder deroselben Söhne zu würcklicher Possesion des Schloß Sayn kommen werden, sie und ihre Erben sich von wegen des Closters Sayn und dessen zugehörigen Gütern und Gefällen, sie seyen gelegen wo sie wollen, keiner Jurisdiction, es seye in Religions- oder Temporal-Sachen, anmassen, sondern dieselbe in allem bey den regierenden Chur=Fürsten verbleiben, auch ihnen frey stehen soll, das Exercitium Religionis, so jetztundder oder ins künfftig im Closter were, abzuschaffen, und über berührtes GOttes=Haus plenarie zu disponieren und Ordnung zu machen.(Anm.: 21)" Kurtrier macht außerdem seine Rechte über die Abtei Marienstatt, Ort und Schloss Freusburg und die Heimbacher Leibeigenen geltend. Es macht betroffen, wenn man heute liest: "Desgleichen sollen die Saynischen Leibeigenen im Heimbacher Kirchspiel .... dem Erzstift zur selben Zeit übergeben werden". Wir kehren zurück in die Zeit nach 1600. Aufgrund der Aktivitäten von Graf Heinrich und dessen Kontakte zu Kurtrier sah sich der Pfälzer Kurfürst in seinen Rechten beeinträchtigt und griff nun militärisch ein. Am 13.1.1601 schickte er den Grafen Wilhelm von Solms mit "zugegebener Mannschaft"(Anm.: 22) in die Freusburg, "mit dem Auftrag, Bendorf, Hachenburg und Altenkirchen zu besetzen und sich nach Möglichkeit des Grafen Heinrich (Anm.: 23) zu bemächtigen, ihn auf ein Schloß zu bringen und dort zu verwahren, damit er nicht entfliehe." Auch der Wittgensteiner Graf Ludwig wurde aktiv und wollte die Rechte für seine Familie auf die Sayner Grafschaft noch fester verankern. In einem "Codicil" (Anm.: 24) vom 5. Februar 1601 legte er fest: "Also erklähre ich auch meine Meinung in selbigem §. dahin, dass auf den Fall mein Sohn Wilhelm etc. ohne männliche Leibes=Erben abgehen würde, welches in GOttes Willen stehet, alsdann die Grafschafft Sayn auf alle meine Söhne, keinen ausgenommen, doch dass mit Rath der Freunden gehandelt, die Grafschaft nicht zerreißen, sondern in Esse (Anm.: 25) bleiben möge."(Anm.: 26) Aber offensichtlich war nun der Bogen überspannt, denn selbst Kaiser Rudolf im fernen Prag sah sich nun auf Veranlassung von Kurtrier genötigt, in dem Streit einzuschreiten. In dem kaiserlichen Befehl v. 2. April 1602 heißt es: "Befehlen wir derowegen hiermit, das du dasjenige, so des Ambts Freusperk und desselben Unterthanen wie obstehet gelauffen sein möchte alß baldt nach empfahung dies ohne einige tergiversation und verwegerung wiederumb in den Standt da eß vorgeweßen restituierest und dich hinfürther aller gewaldtsahmen Ahnmassen gentzlich enthaltest und ufm wiedrigen Fall zu scherpfern einsehen und Straff nicht Ursach gebest, dass thun wir Uns zue dir verahnläßig versehen und eß beschicht daran unser entlicher Will und Meinung. Geben zue Pragk den 2. Aprilis 1602. (Anm.: 27)" Wir können davon ausgehen, dass sich die Pfälzer Truppen zurückgezogen haben (Anm.: 28). Jedenfalls sah sich Graf Heinrich in seiner Position bestärkt und bot nun dem Pfälzer Kurfürsten die Stirn. Am 21. Juni 1602 verkaufte er Schloss und Herrschaft Freusburg und den freien Grund Seelbach an den Kurfürsten Lothar von Trier. In einem offiziellen Briefaustausch (Anm.: 29) wurde das Geschäft dokumentiert. Bei Moser sind die Briefe des Grafen und des Kurfürsten auszugsweise wiedergegeben. Wir können in diesen Dokumenten sehr viel über den alten Grafen erkennen. Auch den Tod vor den Augen, setzte er all sein diplomatisches Können ein. Der Brief von Graf Heinrich an den Trierer Kurfürsten Lothar ist vom 21. Juni 1602 datiert. Als Verkaufsgegenstand ist zunächst "Schloß, Vest und Herrschafft Freusßberg mit allen Zubehörungen" benannt. Im Falle seines Ablebens "ohne eheliche Mann=Leibs=Erben" geht das Eigentum an den Kurfürsten oder dessen Nachkommen. Dann verweist der Graf auf den Lehens - Vertrag v. 22.4. 1600. Er will vermeiden, dass nach seinem Tod "gefehrlichen Zeiten" entstehen, deshalb erfolgt die Abtretung "lebendiges=Leibs", ohne dass die Erben darauf Einfluss nehmen können. Als "Condicion" wird vereinbart, "dass Ihre Chur=Fürstliche Gnad. Und Dero nachkommen, uns alle Jahre solang wir im Leben seyn werden, uff Lichtmeß=Tag in der Stadt Trier 5000. Gulden, jeden zu 24. Albus (Anm.:30 ) gemeiner Erz=Stiffts=Wehrung, frey, loß, ledig und kummerloß, durch einen jeglichen Ihres Erzt=Stiffts Rentmeistern baar in einer unvertheilten Summen liefern, handreichen und gut machen sollen und wollen..." Von dieser Leibrente sollen alle Verpflichtungen abgezogen werden, die dem Kurfürsten aus seinen Eigentumsrechten erwachsen. Alles in der Freusburg vorhandene Inventar (Möbel, Waffen, Geräte...) wird dem Kurfürsten geschenkt. Dafür soll der Kurfürst jedes Jahr zwei Fuder Wein aus dem Weinberg Zeller Hamm an Graf Heinrich liefern lassen. Dann kommt ein wichtiger Satz: "...nach unserm Absterben aber ( welches in dem unwandelbaren Willen GOttes stehet) sollen berührte zwey Fuder weins, wie auch obgedachte 5000. Gulden, wiederum fallen, und Ihre Chur=Fürstliche Gnaden oder deren Nachkommen selbe verbleiben.." Gemäß dem Lehensvertrag vom Juni 1602 zahlt das Kurfürstentum 40.000 Gulden, abzüglich der 5000 Gulden bleibt eine Restsumme von 35.000 Gulden, die in eine Leibrente von 1750 Gulden umgewandelt wird. Im Falle seines Todes soll Kurtrier alle Schulden des Grafen begleichen und den Rest an die Erben auszahlen. Als zweiter Kaufgegenstand wird der "Grund Selbach, mit Land Leuthen, Dörfern, Renten, Gülten und Gefällen, und mit aller Landt=Herrlich=Hoch=Ober=Recht und Gerechtigkeit" Kurtrier für 13.000 Gulden zu den gleichen Bedingungen übertragen.(Anm.: 31) Doch Kurtrier traute dem "Graue Heinrichen" nicht, deshalb wurde dem Vertrag schon am nächsten Tag ein Nachtrag beigefügt, der verhindern sollte, dass der Graf Doppelgeschäfte machte. Aber die Übergabe der Freusburg erfolgte nicht ohne Reibungen. Moser berichtet von einem Befehl des Grafen Heinrich an dessen Amtmann von Hazfeld, den Trierer Beamten Gehorsam zu erweisen. Der Trierer Kurfürst wiederum weist in einer Urkunde ausdrücklich daraufhin, dass ihn der Graf als seinen Lehensherrn "um Schuz, Schirm und Handhabung bey des Erz=Stiffts Eigenthum und seinem Lehen angelanget." (Anm.: 32) Aber der Trierer Kurfürst wusste sehr genau, dass sein Handeln mit den Interessen und Rechten des Pfälzer Kurfürsten kollidierte, deshalb rechtfertigt er lang und breit das Austauschen der Wappen und die Gehorsamspflicht sowohl der Freusburger wie der Hachenburger Beamten ihm gegenüber. Nach Hennes mussten die Sayner bereits in diesem Jahr dem Trierer Kurfürsten den Treueid schwören.(Anm.: 33) Moser berichtet außerdem von einer Konferenz in Koblenz, zu der die Vertreter der Häuser Sayn, Wittgenstein und Sulz auf Veranlassung des Nassauer Grafen Johann der Ältere eingeladen wurden, um eine gütliche Vereinbarung zu erzielen. Graf Heinrich konnte die Konferenz zwar nicht verhindern, aber er beteiligte sich nicht, wohl auch, weil er sich sicher war, dass der Pfälzer Kurfürst zu seinen (= des Grafen) Lebezeiten nichts unternehmen würde.(Anm.: 34) Der Graue, wie sich Graf Heinrich selbst nannte, war aber noch lange nicht geschlagen. Um die Wittgensteiner Erfolge zu verhindern setzte er am 27. Juni 1602, also eine Woche nach dem Vertrag mit Kurtrier, in Diedenhofen einen notariellen Vertrag auf, in dem er die Gräfin Dorothea Catarina von Sulz, die Tochter seines verstorbenen Bruders Hermann, als Erbnachfolgerin bestimmte. In einer Anweisung bestimmte er die Grafen Emich zu Leiningen und Daun sowie den Freiherrn Christoph von Criechingen, den Ehemann der Gräfin, zu seinen Testamentsvollstreckern.(Anm.: 35) "Hingegen hat Graf Heinrich besagter Gräfin zu Sulz den 27. Jun.1602, zu Diedenhofen vor Notarien und Zeugen per Donationem inter vivios alle und jede seine Graf= und Herrschafften, sowohl Lehen, als Allodial, Erb und Eigenthum, samt allen und jeden derselben grossen und geringen zugehörigen Stücken und Pertinentien, wie die seyn und Namen haben mögen, auch in was Orthen oder Enden dieselben gelegen und er von seinen Voreltern ererbet, oder sonst an sich gebracht habe, aus freyen Willen (wie die Worte lauten) und rechter Wissenheit, lauterlich und purlich, und also aus Vätterlicher Affection und Zuneigung, jedoch mit allen und jeden darauf stehenden verbrieften oder unverbrieften rechtmäßigen Schulden, unverhafften Beschwerungen übergeben. Zugleich hat er ihro auch einen Anweisungs=Brief ausgestellt und die Grafen, Emich zu Leiningen, Emich zu Dauen, nebst dem Freyherrn Christoph von Criechingen, bevollmächtiget, die Gräfin von Sulz in seinem Namen in obberührte alle und jede Gra= und Herrschafften frey Eigenthum, altererbte Lehen und aquirirte Güter, Schlösser, Häuser, Flecken, Dörffer, samt allem Anhang und Zugehör, nichts ausgeschieden und vorbehalten, sie seyen gelegen, wo sie wollen, in ewigen und würcklichen Besitz, Possesion und Niessung zu immittiren."(Anm.: 36) Woher kam der Umschwung? Hatte sich doch der Graf gerade gegenüber der Gräfin Sulz wegen deren Habgier so bitterlich beklagt? Und der Graf musste wissen, dass nun Kurköln als Dritter in das Spielfeld kam, das sich nämlich nun berechtigt sah, gegenüber den neuen Eigentümern als Lehensherr aufzutreten. Am 1. Oktober 1602 unterschrieb auch sogleich der Kölner Kurfürst Ernst von Bayern die Lehensurkunde für die Gräfin Dorothea Catharina von Sulz.(Anm.: 37) Was ging in Graf Heinrich vor, wusste er doch dass der neue Kölner Kurfürst ein konsequenter Verfechter der katholischen Gegenreformation war. War Heinrich vielleicht doch schon nicht mehr voll zurechnungsfähig? Es gibt keine sichere Antwort. Doch nun eskalierten die Ereignisse so sehr, dass der Graf nur noch eine Marionette im Spiel der Großen war. Die geschäftstüchtige Gräfin Sulz machte nämlich sehr schnell Kasse. Am 28. Februar 1603 verkaufte sie die Saynschen Rechte an der Herrschaft Homburg an den Herzog von Jülich für die stattliche Summe von 36.000 Gulden. Jetzt begann Heinrich zu begreifen, was er angerichtet hat, und er beklagte sich bitterlich, dass die Grafschaft von dem Verkaufserlös keinen Anteil bekommen hätte.(Anm.: 38) Auf Ansuchen der Wittgensteiner pochte der Pfälzer Kurfürst auf seine Lehnsrechte.(Anm.: 39) Der hessische Landgraf Ludwig meldete seine Ansprüche auf Friedewald an (Anm.: 40). Der Konflikt erreichte seinen Höhepunkt, als sich die Grafenfamilien Sulz und Wittgenstein hinter dem Rücken des Grafen Heinrich verständigen. Dorothea Catharina erkannte Graf Wilhelm zu Wittgenstein als Erben des Grafen Heinrich an und erhielt im Gegenzug die Herrschaft Munklar (Montclair) und Meinsberg sowie die Herrschaft St. Johannisberg bzw. als Gegenwert 73.000 Gulden.(Anm.: 41) Graf Heinrich konnte nur noch ohnmächtig reagieren. Am 15.
Juli 1603 widerrief er in Koblenz die Schenkung. Man spürt aus dem Text
die ganze Verzweiflung des alten Grafen: In einem Dokument für die Gräfin Sulz ( Koblenzer Erklärung vom 15. Juli 1603) wurde Heinrich noch deutlicher. Bevor er seine Donation widerrief, sprach er bitterlich von "eingejagte Furcht, Angst und Kleinmüthigkeit" und dass alles "nicht aus freyem, sondern getrungenem Willen beschehen seye" (Anm.: 43) Graf Heinrich hatte verloren. "Was den von Sein gelanget, hab ich ihn doch nicht ohne Mühe dahin bracht, daß er sich von der Regierung begeben auf den Vorschlag, wie von uns zu Engers ist angegeben worden. Da er nuhn bestendig bleibt und dem großen erbitten, so itzunder thut, nachkommen, hoffe ich, man werde sich ohne Weittleuftigkeit mit ihm entlich vergleichen können." (Anm.: 45) Nach sechs Wochen stimmte Graf Heinrich in einem zweiten Vertrag vom 24. 1. 1605 der Annullierung aller seiner Verträge zu und auf verzichtete auf alle politische Betätigung. Zu seiner Versorgung wurden ihm nur noch die Rechte auf Sayn, Stromberg, Mülhofen und die Freusburg zugestanden. (Anm.: 46) Mit großer Wahrscheinlichkeit stand aber die Freusburg bereits unter Trierer Einfluss (Anm.: 47), so dass sich der Graf auf den Raum Sayn beschränken musste. "Derselbe Graf Heinrich, der die höchste Stufe saynscher Machtstellung erklommen hatte, musste sehen, wie ein Teil nach dem anderen und zuletzt die ganze Grafschaft der Dynastie Sayn - Sponheim entglitt."(Anm.: 48) Noch im Frühjahr 1605 führte Graf Wilhelm in der Grafschaft Sayn den reformierten Glauben als offizielle Landesreligion ein. Nach Friedrich Hennes (Anm.: 49) ist die letzte nachweisbare Begebenheit aus dem Leben Heinrichs IV. dessen Gespräch mit dem Bendorfer Kirchenmeister Johannes Schneider und dem Bendorfer Schöffen Hans Koch im Gasthof zum blauen Hecht in Koblenz. Immer noch kampflustig schickte der alte Graf durch diese beiden Männer eine Botschaft an die Bendorfer, "sich trotz der Kurpfälzer Besatzung keinen reformierten Prediger aufdrängen zu lassen und bei der Augsburger Confession zu bleiben." Hennes weist darauf hin, dass der Kirchenmeister diese Botschaft ausgerichtet habe und dafür mit langjähriger Gefängnishaft bestraft wurde. Beiden Männern ist bis in unsere Zeit ein Denkmal geblieben.
Im Kirchturm der Bendorfer Kirche St. Medard hängt eine Glocke mit dem
Gewicht von 700 Kilogramm und einem Durchmesser von 1,15 m. Sie trägt den
Namen der hl. Margaretha. Auf der Glocke befindet sich folgende Inschrift: "S
Margareda heischen ich - zum Dinst Gottes roffen ich - die deoden beklagen ich
- du Sünder bekir ich - so gipt dir Gott sein Ewigrich - Schnider Johann
und Bestgen Koch beide Kerchmeisder zor Zeit - Heinrich von Collen Gausz mich
Anno 1593." Die Glocke Margaretha musste im 2. Weltkrieg zum Einschmelzen abgeliefert werden. Glücklicherweise wurde sie doch nicht eingeschmolzen und fand nach Kriegsende ihren Weg in den Bendorfer Kirchturm zurück. (Anm.: 49b) Am 17. Januar 1606 starb Graf Heinrich auf der Burg Sayn (Anm.: 50). Sein Leichnam wurde nach Hachenburg gebracht und dort in der Familiengruft unter dem Chorraum der Stadtkirche beigesetzt. Damit erlosch die Linie der Sponheimer Sayner Grafen. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Graf sein Grabmahl herstellen lassen: Im Jahre unseres Heils 1601 am 21. April hat der wohlgeborene Graf und Herr; Heinrich, Grave zu Sayn, Herr zu Homburgk, Munklar, Meinzberg, dieses Monument aufrichten lassen, in Meinung, daß alle Menschen sterblich sind, daß Ihro Gnaden bei demselben künftig nach Gottes Willen ihre Ruhestätte beinehmen und mit allen Christgläubigen der fröhlichen Auferstehung zum seligen Leben erwarten wollen."(Anm.: 51) Der Chronist Braun berichtet: Der Graf "verlebte den Rest seiner Tage in Ruhe auf der Burg Sayn. Während der Tage seiner tödlichen Krankheit nahm Kurtrier als Lehnsherr von der Burg Sayn gewaltsamen Besitz, und bei dieser Gelegenheit wurde der Pförtner erschossen. Nachdem Graf Wilhelm von dem Begräbnis seines Schwiegervaters nach Sayn zurückkehrte, hatte der Erzbischof Lothar von Metternich zu Trier die Burg verschließen lassen, das Trier'sche Wappen anheften und das saynsche Archiv nach Trier bringen lassen. Rheinbrohl und das Kirchspiel Heimbach, sowie die saynischen Höfe und Vogteien zu Irlich und Ormütz wurden ebenfalls von Trier besetzt." (Anm.: 52) Noch im selben Jahr starb der lutherische Pfarrer von Sayn. Jetzt wurde Sayn wieder ganz katholisch.(Anm.: 53) Herzog Wilhelm von Kleve - Berg nutzte die Zeit des Machtwechsels zu seinen Gunsten, so dass die Grafschaft Sayn ihr nördlichen Gebiete verlor und sich auf das Westerwälder Gebiet beschränken musste. (Anm.: 54) Aber der Grafschaft standen noch größere Veränderungen bevor, denn der dreißigjährige Krieg mit seinen Wirren stand vor der Tür.
Wahrscheinlich ist Graf Heinrich nicht leicht gestorben, wohl auch einsam. Wie jeder Mensch konnte er nichts mitnehmen auf seinem Weg zur Vollendung seines Lebens. Graf Wilhelm von Wittgenstein, sein Nachfolger, hat ihm eine fürstliche Beerdigung arrangiert, doch dann unverzüglich seine Religion zur Religion seiner Untertanen gemacht. Der Kurfürst von Trier hat seine Rechte voll ausgeschöpft, ebenfalls die anderen Herrschaften, so dass die Grafschaft kleiner wurde. Der Dreißigjährige Krieg, der halb Europa verwüstete, warf seine Schatten bereits voraus. Bei dem großen Brand der Altstadt von Hachenburg im Jahre 1654 wurde auch die Familiengruft zerstört. Nicht einmal ein verwittertes Grabmal von dem Grauen von Sayn ist erhalten geblieben. Offen bleibt die Frage, warum der alte Graf in seinen letzten Lebensjahren so leidenschaftlich gekämpft hat? Vielleicht wäre es noch zu verstehen, wenn er hätte befürchten müssen, dass der Trierer Kurfürst die Grafschaft für die katholische Gegenreformation einvernehmen würde. Doch diese Gefahr bestand nicht. Der Schatten des Pfälzer Kurfürsten war auch für den Trierer viel zu lang, so dass er sich mit Sayn und der Freusburg begnügen musste. Und war es wirklich so schlimm, dass mit Graf Wilhelm die calvinistische Spielart der Reformation in die Grafschaft Einzug hielt? Es gibt keine sichere Antwort. Wir können nur Schlussfolgerungen aus dem vorhandenen Material ziehen. Vielleicht war es so: Graf Heinrich hatte ein katholisches Elternhaus, sein Vater Johann lebte und starb als Katholik. Heinrich war sechs Jahre alt, als das Konzil von Trient begann, das das von Martin Luther in die Arena der europäischen Diskussion geworfene Wort von der Freiheit des Christenmenschen aufgreifen wollte, um die christliche Kirche in "Haupt und Gliedern" zu reformieren, ohne aber der Tradition untreu zu werden. Als Graf Heinrich mit seinem Bruder Hermann nach Köln kam, waren beide noch junge Leute. Es war die Zeit, als sich Kaiser Karl V. von der großen Politik zurückzog - müde und ausgelaugt - und "mit Blick auf die Ewigkeit". Sein Bruder Ferdinand, der die Kaiserkrone schon zu Lebzeiten Karls übernommen hatte, war weicher und geschmeidiger, auch hatte der Augsburger Religionsfrieden eine Atempause in diesem europäischen Bruderkrieg verschafft. So ist es gut nachzuvollziehen, dass Graf Heinrich in den neuen Reformationsbewegungen die "wahre Form des Christentums" (Anm.: 55) sah. 70 % in Deutschland waren damals lutherisch reformatorisch. Doch 1572 leitete Papst Gregor XII die katholische Restauration ein. Als Heinrich erlebte, dass sich im Kurstaat Köln der Wind zugunsten der katholischen Gegenreformation gewendet hatte, erkannte er als Realist seine Grenzen. Er suchte ein neues Aufgabenfeld für die Verwirklichung seiner Ideale und fand sie in seiner Heimat. So ließ der Kölner Domdechant alle seine Privilegien und Annehmlichkeiten in Köln zurück und fuhr in den kleinen Zwergstaat im Westerwald, den ihm sein Onkel Sebastian überlassen hatte. Nur Jutta, die Frau seiner großen Liebe, nahm er mit. Und hier rackerte er sich ab - im wahrsten Sinne des Wortes, denn er fuhr kreuz und quer ständig durch das Land und damals waren die Reisewege beschwerlich. Wie der biblische Hausvater kümmerte er sich um alles, auch um die Sorgen der Menschen in den kleinen Dörfern des Westerwaldes und bis hinunter zum Rhein, und versuchte mit allen seinen Kräften um das kleine Land einen Schutzzaun zu errichten, denn er wusste um die Gefahren seiner Welt, des späten Mittelalters, er kannte die Intrigen um Macht und Geld, und dass die Mächtigen keinesfalls zimperlich waren, wenn es um ihre Interessen ging. (Anm.: 56) Doch dann lief in seinem Leben alles anders. Seine Ehe scheiterte. Nebenbeziehungen entstanden lediglich illegitime (nicht erbberechtigte) Kinder. Seine Söhne Heinrich und Hermann starben noch zu seinen Lebzeiten. Was der Graf noch hatte, war sein Lebensideal: eine Erneuerung seines Landes nach den Grundsätzen des christlichen Glaubens, wie er es von Martin Luther übernommen hatte. Doch jetzt am Ende seines Lebens spürte er jeden Tag mehr, dass ihm auch diese letzte Vision genommen wurde. Der einzig mögliche Nachfolger kam - so empfand es wohl Graf Heinrich, aus der für ihn "kalten calvinistischen Welt". Der katholische Historiker Joseph Lortz, der im Laufe seines Lebens immer tiefer die Anliegen der Reformationszeit verstand, formulierte es einmal überspitzt so: "Der Geist dieser Religion ist düster, unfroh, zutiefst dem Leben widersprechend." (Anm.: 57) Die Anhänger der calvinistisch - reformatorischen Erneuerung sahen das mit Sicherheit anders. Aber schon äußerlich gesehen, hatte sich der Calvinismus bereits weit von der Vielfarbigkeit des traditionellen Christentum entfernt. Demgegenüber standen sich Luthertum und Katholizismus immer noch gefühls- und lebensmäßig nahe. In seiner Religionsordnung von 1598 ermahnt Graf Heinrich die Christen der Grafschaft, an den Sonntagen- Fest - und Bettagen den Gottesdienst zu besuchen. Unter den Festen sind auch Dreikönige, Maria Reinigung, Maria Empfängnis und alle Apostelfeste. Es gibt eine Ordnung für die Beicht- und Privatabsolution. Und sehr ehrfürchtig wird "Vom Sakrament des heiligen Abendmahls" gesprochen, im Caput XI "Von der Besuchung und Communion der Krancken", in Caput XXI von der Ordination durch Handauflegung durch den Superintendenten und die anwesenden Pfarrer. Vielleicht war es diese Verwurzelung in einem Christentum, das von den Auswüchsen der Römischen Kirche befreit, aber sehr warmherzig = an das Herz gehend, im wahrsten Sinn des Wortes evangelisch und jesuanisch war, dass Heinrich gegenüber der calvinischen Mentalität so große Angst hatte? Der "letzte Löwe von Sayn" verdient unsere Erinnerung. Am 17. Januar 2006 werden wir seinen 400. Todestag begehen. Anmerkungen
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