Erst 1825 wurde Bendorf in den „Vorschriften über die Wahl der Provinzstädte“ in der königlich-preußischen Rheinprovinz als Stadt mitgenannt. Doch verzichtete man dann in der Bendorfer Gemeindeverwaltung anno 1856 ausdrücklich darauf, auch de jure Stadt zu werden, indem man sich damals gegen die Annahme der „Städteordnung“ und für die Annahme der „Landgemeindeordnung“ entschied.
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