Über die landesrechtlichen Verhältnisse und die Bevölkerungsbewegung in den Saynschen Landen möchte ich noch anführen: Die Landstände bildeten: Die Grafschaft Sayn-Altenkirchen bestand aus folgenden Ämtern: Nach einer Statistik aus dem Jahre 1787 hatten von den größeren Orten der Grafschaft: Die… Weiterlesen →
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