Der nachfolgende Aufsatz ist erschienen in:
«Heimat in vergangenen Tagen»
von Peter Pius Ohlig (1865 – 1952)
Bendorf, 1951, 100 S.
Im Bendorfer Waldgebiet lag nördlich vom Brexbach, am Fuße des nach Grenzau sich hinziehenden Bendorfer Hinterwaldes, der älteste Hammer der ehemaligen Herrschaft Bendorf, der sogenannte „Steinebrücker Hammer.“
Urkundlich wird er schon 1629 in den Bendorfer Akten erwähnt. Im Heimat-Archiv befindet sich die Kopie einer Handzeichnung, welche der fürstlich Sachsen-Eisenach-Saynsche Vogt Johann Christian Jakoby von Bendorf einem von ihm am 16, November 1722 an die fürstliche Verwaltung in Altenkirchen erstatteten Bericht, über Lage und Gebäulichkeiten des Hammerwerkes beigefügt hat. Sie gibt ein Bild von der damaligen Werkanlage. Man sieht auf der Handzeichnung mehrere Gebäude, wovon das größere zweistöckige Haus mit dem Wasserrad als Hauptbetriebsstätte gekennzeichnet ist. Daneben steht der Schupepn für die Aufspeicherung der aus dem umliegenden Wald gewonnenen Holzkohle. In östlicher Richtung befindet sich, von einem Damm umgeben, der Stauweiher, welcher seinen Zufluß vom Brexbach erhält und durch zwei Gräben das angesammelte Wasser zum Wasserrad und für andere Betriebszwecke abgibt. Beide Gräben führen das Wasser unterhalb des Hammerwerkes dem Brexbach wieder zu. Von den Werksgebäulichkeiten hatten zwei eine Größe von je 10,13 Meter und das Haupt-Werksgebäude von 13,15 Meter in der Front. Die oben genannte Kopie stammt aus dem Nachlaß unseres Ehrenbürgers Geheimrat Dr. Erlenmeyer.
Die Werksgebäude wurden in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beim Bau der durch das Brexbachtal führenden Westerwaldbahn fast restlos abgerissen. Nur von einem kleinen Haus sind heute noch Fundamente vorhanden, die fast ganz von Sträuchern und Gestrüpp verdeckt sind.
Die Zufuhr der Eisenerze und die Abfuhr der Werkserzeugnisse erfolgte auf der sogenannten Rheinstraße, welche von Alsbach kommend, unterhalb des Hammers mit der von Nauort ins Brextal führenden Straße sich vereinigte und dann über den im Bendorfer Wald liegenden Eisenberg, der die Erze für den Hammer lieferte, in die von Grenzhausen nach Bendorf sich hinziehende Straße mündete.
Die alte Erzählung, der Transportverkehr mit dem Hammer habe sich im siebzehnten Jahrhundert nur auf dem Rücken von Eseln bewerkstelligen lassen, ist eine Fabel.
Das aus dem Walde kommende Klingelbächlein scheidet das auf Bendorfer Gebiet liegende Werksgelände des Hammers vom Grenzhäuser Gebiet. Diese Grenze hatte vor über 200 Jahren zu langjährigen und ernsten Grenzstreitigkeiten zwischen den Amtsverwaltungen in Grenzhausen und Bendorf geführt. Der Streit wurde aber einwandfrei zu Gunsten von Bendorf entschieden.
Der Steinebrücker Hammer war 1722 im Besitz des Hüttenherrn Johann Philipp Hoffmann, dessen Tochter den damaligen Hüttenmeister des Hammers, den späteren Kommerzienrat Wilhelm Remy heiratete. Dieser brachte dann die Bendorfer Eisenindustrie zu beachtlicher Höhe.
Als Teilhaber am Steinbrücker Hammer erscheint von 1734-1746 ein Hüttenherr Johann Hartrop. Als Hammerverwalter wird in derselben Zeit Dietrich Heuser genannt, welcher ein Jahresgehalt von 100 Reichsthalern bezog.
Von Interesse für den Leser dürfte wohl noch der Hinweis sein, daß im Jahre 1734 ein aus Bendorf stammender Johann Friedrich Hoffmann, der höchstwahrscheinlich der Familie des Bendorfer Hüttenherrn Hoffmann angehörte, eine Glashütte bei Rotterdam gründete, aus welcher sich ein wesentlicher Teil des niederländischen Glasgewerbes entwickelte.
Der Königlich Preußische Bergrat Eversmann berichtet in seinem 1804 in Dortmund erschienenen Buch über die Eisen- und Stahlerzeugung in den Ländern zwischen Lahn und Lippe, daß der im Amt Bendorf befindliche Steinbrücker Hammer mit 2 Feuern einen Hammer von 600 Pfund habe und damals von der Witwe Johann Friedrich Freudenberg aus Hachenburg betrieben worden sei.
Ueber Zahlungschwierigkeiten des Steinbrücker Hammers, in den ersten Jahrzehnten 1600, ist aus Akten Folgendes ersichtlich: Eine Verfügung der gräfl. Sayn-Kirchberg’schen Kanzlei zu Hachenburg an den herrschaftlichen Vogt in Bendorf vom 2. Jan. 1629 besagt: Man habe aus den Rechnungen der Gemeinde Bendorf ersehen, daß der Zins vom Hammer auf der „Steinenbrück“ seit etlichen Jahren nicht bezahlt worden sei, also sollen Vogt und Schöffen den Weiher nebst Zubehör abschätzen und verkaufen lassen und den Ertrag von dem noch zu bezahlenden Zins in Abzug bringen. Zu Zwangsmaßnahmen ist es jedoch anscheinend nicht gekommen.
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